Esposito
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« am: 06. Januar 2010, 22:08:12 » |
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Hallo.
Ich habe vor 2 Wochen meine beiden Goldis bekommen und musste nun feststellen,das einer der beiden doch dolle Krankheitszeichen aufweist.Bin dann mit Ihm zum Tierarzt die haben Abstriche gemacht und und und..Jetzt ist die Frage in wieweit ich dem Verkaufer Rechtlich belangen kann??Ich habe für die Tiere schon ein Haufen Geld bezahlt und jetzt für den Tierarzt nochmal...Kann mir da jemand helfen??Oder is euch sowas schonmal passiert??
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Andi
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« Antworten #1 am: 06. Januar 2010, 22:55:07 » |
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Hallo
Da kannst du nur hoffen dass dir der Verkäufer entgegen kommt.
MfG Andi
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cernote
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2010, 07:30:25 » |
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Hallo Esposito,
die Rechtslage ist etwas schwierig, wenn der Verkäufer nicht freiwillig einlenkt solltest Du Dir rechtliche Informationen und Hilfe holen, im Netz stehen viele Urteile bezüglich des Themas.
@Andi das stimmt so nicht wie du es schreibst
LG Christian
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Lieber schweigen und als Narr scheinen, als zu reden und jeden Zweifel beseitigen
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Esposito
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« Antworten #3 am: 09. Januar 2010, 17:03:24 » |
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JA,danke erstmal..Habe schon einige Berichte von Anwälten gelesen..Nur ich meine es kann ja nicht sein,das ich Tiere bekomme,die von anfang an ein schlechten eindruck machen ich dafür fast 300 Euro zahle und jetzt nochmal 150 Euro fürn Tierarzt..Irgendwo muss man ein Käufer jawohl auch schützen.
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cernote
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« Antworten #4 am: 09. Januar 2010, 17:28:51 » |
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wenn sie schlecht aussahen, warum hast du sie genommen?
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Andi
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« Antworten #5 am: 09. Januar 2010, 19:40:15 » |
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Wie lange hast du sie schon?
MfG Andi
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Esposito
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« Antworten #6 am: 10. Januar 2010, 13:53:31 » |
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Weil ich selber nicht da war,ich lag im Krankenhaus als sie angekommen sind.Hab sie seid 2 Wochen
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cernote
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« Antworten #7 am: 10. Januar 2010, 13:57:14 » |
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dann wird es auch schwer Fehler des Händlers nach zu weisen, denke ich
LG Christian
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Esposito
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« Antworten #8 am: 10. Januar 2010, 18:18:20 » |
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Aber nach allen Berichten,auch von Anwälten,die ich gelesen habe ist der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen,das sie nicht krank waren..Der eine sagt so der andere so..
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EnCh-poX
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« Antworten #9 am: 10. Januar 2010, 21:56:00 » |
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kannst du mal Bilder reinstellen, wie sie aussahen als sie gekommen sind?
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Reptilien sind keine Kuscheltiere.
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cernote
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« Antworten #10 am: 10. Januar 2010, 23:10:21 » |
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bevor man sich die Köpfe heiß redet, sprich doch erst mal mit dem Verkäufer
vielleicht ist er einsichtig und kommt dir entgegen
dann sind doch alle überlegungen überflüssig
LG Christian
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Esposito
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« Antworten #11 am: 11. Januar 2010, 15:14:19 » |
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Keine Chance...Der Verkäufer meint er habe sie in einwandfreiem Zusatnd versendet (was auch sonst)..Desweiteren sieht er sich nicht in der Pflicht irgendwelche Kosten zu erstatten,weil ich ja seine AGB´s akzeptiert habe (Anwalt sagt,das das nicht relevant ist) und am ende wollte er mir noch Tipps zur haltung geben,der Arsch macht sich im endeffekt noch über mich lustig
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EnCh-poX
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« Antworten #12 am: 11. Januar 2010, 15:24:00 » |
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Du hast gesagt dein Teju´sind krank angekommen. Was hatten sie den genau?
Ich würde mal mit dem Filial-Leiter Sprechen.
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Reptilien sind keine Kuscheltiere.
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cernote
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« Antworten #13 am: 12. Januar 2010, 01:33:03 » |
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Auch bei einem Tier gibt es so etwas wie Gewährleistung, denke das AMAZING besser bescheid weiss ....
LG Christian
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Lieber schweigen und als Narr scheinen, als zu reden und jeden Zweifel beseitigen
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amazing
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« Antworten #14 am: 12. Januar 2010, 02:23:44 » |
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Moin moin,
wir in unserem Laden geben soetwas wie eine Gewährleistung. Rechtlich gesehen ist es hier bei uns in NRW so, dass zunächst der Halter beweisen muss, dass das Tier vorher krank war, und der Verkäufer vorsätzlich falsche Informationen gegeben hat. Danach muss der Verkäufer nachweisen, dass er davon nichts wusste.
Im Privathandel fällt diese Regelung übrigends komplett weg.. sell and forgett.
In unserem Laden beugen wir an dieser Stelle vor und geben einen kostenlosen TA-Besuch mit kooperierenden Tierärzten bei Tieren ab 50,-EUR. Diese Partnerschaft hat lediglich etwas damit zu tun, das wir die Kostenübernahme auch bezahlbar halten möchten. Sollte ein Tier beim Halter erkranken oder gar sterben bestehen wir auf den gekühlten Kadaver oder einem Gutachten, da wir nicht wissen, wie das Tier gehalten wurde. Wenn alles korrekt läuft ersetzen wir das Tier.
Dennoch ist es gerade im Bereich lebender Tiere sehr schwer, einen guten Weg zu finden, der vor allem das Wohl der Tiere miteinschließt. Transport bedeutet für Reptilien Stress. Für die ist aus deren Augen jedes in den Sack, jedes in die Kiste und jedes Geruckel im dunklen Raum quasi lebensbedrohlich. Von diesem Stress können sie krank werden. Wir können immer nur daran apellieren, mit Reptilientransporten umsichtig zu sein. Wir versenden deswegen immer noch keine Tiere.
Aber letztlich geht es hier im Toppic darum, wie es sich rechtlich verhält, wenn die Tiere vorsätzlich krank verkauft wurden und das dem Halter nicht mitgeteilt wurde.
Gruß Andreas
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... free your mind and the rest will follow!
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